Voraussetzungen für gerichtliche Mahnverfahren
Der Mahnbescheid ist eine echte Alternative zum teuren und aufwendigeren streitigen Zivilprozess, wenn die Forderung voraussichtlich vom Schuldner nicht bestritten wird. Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft ohne Gerichtstermin und ohne notwendige Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Doch gibt es wichtige Bedingungen, die Sie vorab prüfen sollten. Wer eine Handvoll Punkte beachtet, für den ist die Chance groß, im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens einen rechtskräftigen Titel zu erwirken, der den Hauptanspruch für mindestens 30 Jahre sichert.
Mahnbescheid sollten Sie nur beantragen, wenn auf Ihre offene Forderung die folgenden Punkte zutreffen:
- Bei der Geldforderung in Euro handelt es sich um einen berechtigten Anspruch, der Ihnen also tatsächlich zusteht.
- Den offenen Betrag haben Sie dem Schuldner berechnet. Er ist nach den gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen fällig.
- Es ist davon auszugehen, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.
- Der Schuldner befindet sich mit der Zahlung im Verzug, d.h. Sie haben ihn gemahnt oder die Mahnung ist ausnahmsweise entbehrlich. Die vereinbarte oder von Ihnen nochmals gesetzte Zahlungsfrist ist abgelaufen.
- Auch ist die Forderung durchsetzbar. Der Schuldner hat also keine Einrede, beispielsweise weder eine begründete Verjährungseinrede noch die Einrede der erteilten Restschuldbefreiung erhoben.
- Die Geltendmachung Ihres Anspruchs ist nicht (mehr) von einer durch Sie zu erbringenden Gegenleistung abhängig.
- Es handelt sich bei ihrer Geldforderung nicht um einen Rückzahlungsanspruch aus einem Verbraucherdarlehensvertrag mit einem effektiven Zinssatz von mehr als 12 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- Die Adresse des Schuldners ist Ihnen bekannt, so dass eine öffentliche Zustellung des Mahnbescheides nicht erforderlich wird.
Trifft das auf Ihre Forderung zu, so sind die Voraussetzungen erfüllt, in ein gerichtliches Mahnverfahren einzutreten. Dem Antrag auf Mahnbescheid folgt dann das gerichtliche Verfahren mit Erlass von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Und was wenn nicht? Oder sind Sie einfach nur unsicher? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Dienstleistung heißt, Lösungen zu finden.