Achtung: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Geldforderungen beträgt nur drei Jahre! Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger den Schuldner und die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt. Manchmal gibt es sogar noch kürzere Sonderverjährungsvorschriften.
Ihre Chance: Mit der Zustellung des Mahnbescheides wird die Verjährung zunächst gehemmt. Mit der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides – zwei Wochen nach seiner Zustellung ohne Reaktion des Schuldners – beginnt sogar für die Hauptforderung eine neue 30-jährige Verjährungsfrist.
Aktuell, also am 31.12.2021, verjähren nach oben stehender Definition Ihre offenen Forderungen, die im Kalenderjahr 2018 entstanden sind und bei denen Sie in diesem Jahr Kenntnis vom Schuldner und allen anspruchsbegründenden Tatsachen haben. In der Praxis also Geldforderungen deren Rechnungsdatum aus dem Jahr 2018 ist. Die Zustellung des Mahnbescheides beim Mahngericht hemmt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Verjährung. Dies gilt auch, sollten Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Gerichts die Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner zeitlich verschieben, § 167 ZPO.
Verlieren Sie keine Zeit. Nutzen Sie das Online-Formular von mahnbescheide.de und profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids schnell das Mahngericht erreicht und ein rechtskräftiger Titel erwirkt werden kann.
Titulierte Hauptforderungen verjähren frühestens in 30 Jahren. Solange überwachen wir auch Ihren Titel, machen in regelmäßigen Abständen Bonitätsprüfungen und beauftragen für Sie die Zwangsvollstreckung, wo dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Für den Fall, dass ein vorübergehend zahlungsunfähiger Schuldner wieder zu Geld kommt, wollen wir für Sie zur Stelle sein.
Es gibt verschiedene denkbare Szenarien, wie Schuldner manchmal auch ganz unerwartet zu Geld kommen können. Oft ist dann die logische Konsequenz, dass die für die Zwangsvollstreckung hinderlichen Blockade-Merkmale bei den Schuldnerregistern gelöscht werden. Hier ein paar Beispiele, wann sich die Verhältnisse von Schuldnern und damit auch die Möglichkeiten im Zugriff auf Vermögenswerte zu Ihrem Vorteil verändern können:
Diese Veränderungen können wir im Rahmen der Überwachung möglicherweise erkennen und versuchen zu ermitteln. Durch ständiges Monitoring, regelmäßige Bonitätsabfragen und fortlaufende Anfragen bei den Schuldnerregistern wissen wir sehr schnell, wenn sich die finanziellen Verhältnisse eines Schuldners verändert haben. Sind wir die ersten in der Gläubigerliste, kann eine Vollstreckung oder Pfändung sogar nach einigen Jahren die Vollzahlung nach sich ziehen.
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