Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein einfaches Instrument, ohne Rechtsanwalt und streitigen Zivilprozess die gerichtliche Realisierung Ihrer offenen Geldforderungen zu betreiben. Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht Ihnen einfach, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erwirken und Ihre Forderung zu realisieren.
Wir haben uns auch auf die professionelle Bearbeitung des gerichtlichen Mahnverfahrens spezialisiert. Mit dieser Kompetenz möchten wir gerne Ihr Partner für das gerichtliche Mahnverfahren sein. Nachdem Ihre Geldforderung die Prozesse der Mahngerichte zur Erlangung des Vollstreckungsbescheides erfolgreich durchlaufen hat, arbeiten wir in Ihrem Auftrag weiter und beauftragen die Zwangsvollstreckung und leisten die Überwachung der titulieren Forderung im Fall, dass aufgrund der finanziellen Lage Ihres Schuldners eine Zahlung bzw. Realisierung in der Vollstreckung kurzfristig nicht möglich ist.
Sie brauchen Ihre Forderung nicht zu begründen, sondern nur zu bezeichnen. Das gerichtliche Mahnverfahren wird auf Ihren Antrag hin von einem Rechtspfleger des Mahngerichts oder sogar voll automatisiert durchgeführt und ist damit eine Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich besonders für Ansprüche, über die kein Streit besteht. Kommt vonseiten des säumigen Zahlers kein Widerspruch, so gilt nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids, sofern auch hiergegen kein Einspruch erfolgt, durch das Mahngericht Ihr Anspruch als tituliert. Danach sind keine Einreden und Einwendungen gegen die Forderung mehr möglich.
Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, einen Schuldner zur schnellen Zahlung zu bewegen. Legt er innerhalb zwei Wochen keinen Widerspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Dazu ist ein erneuter Antrag notwendig, den wir im Rahmen unserer Beauftragung für Sie stellen. So geht keine Zeit verloren. Der Vollstreckungsbescheid wird vom Mahngericht erlassen und durch das Gericht direkt dem Schuldner/Ihrem säumigen Zahler zugeleitet. Zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids, der so genannte Titel, mit dem wir dann die Vollstreckung Ihrer Geldforderung beauftragen können (§§ 750, 794, Abs. 1, Nr. 4, 795 ZPO), rechtskräftig.
Im Gegensatz zum Zivilprozess, für den eine dreifache Gerichtsgebühr zu entrichten ist, kostet der Mahnbescheid nur eine halbe Gerichtsgebühr nach dem jeweiligen Streitwert, mindestens 36,00 €. Bis zu einem Streitwert von 1.000,00 EUR beträgt die Gerichtsgebühr z.B. 36,00 EUR. Für höhere Forderungen nutzen Sie unseren Gebühren-Rechner.
Wir kümmern uns für Sie um den reibungslosen Ablauf des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens. Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und achten darauf, dass nach Ablauf der gesetzlichen Fristen sofort die weiteren Schritte zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheides oder zur sonstigen zur Realisierung Ihrer Forderung eingeleitet werden. Dafür bearbeiten wir Ihre offenen Forderungen in jedem Stadium der Bearbeitung und übernehmen bzw. veranlassen für Sie:
0991 - 2962 920
Montag bis Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr