Die gerichtlichen Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens für Sie als Gläubiger anfallen, sind einheitlich geregelt und bei allen Mahngerichten in Deutschland gleich. Bis zu einem Streitwert von 1.000,00 EUR (=Wert Ihrer offenen Forderung) beträgt die Gerichtsgebühr z.B. 36,00 EUR.
Um zu erfahren, wie hoch die Kosten und Gebühren für den Mahnbescheid bei Ihrer Forderung sind, geben Sie hier einfach den Betrag Ihrer Forderung ein:
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