Der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und der anschließenden Vollstreckung ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Um einen so genannten Titel zu erwirken, sind die Prozesse bei allen Mahngerichten in Deutschland gleich.
Sie zahlen neben den erstattungsfähigen Gerichtskosten nicht mehr als nicht erstattungsfähige 19,99 EUR (inkl. MwSt.) für unsere Begleitung des gesamten Ablauf des Mahnverfahrens und der Überwachung der entsprechenden Fristen. Im Übrigen treten sie uns alle Erstattungsansprüche gegen den Schuldner ab und wir übernehmen das Risiko, dass der Schuldner diese auch erfüllt. Für Sie ist unsere Leistung klar zu kalkulieren.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird mit dem Antrag auf Mahnbescheid eingeleitet. Unsere Dienstleistung verläuft dann nach den folgenden Schritten:
In jedem Stadium der Bearbeitung ist es wichtig, am Ball zu bleiben und ohne Zeitverlust die nächsten Schritte im Forderungsmanagement einzuleiten.
Ihr Kunde, gegen den Sie wegen der offenen Forderung, also einer Zahlungsstörung, vorgehen, kann ernsthaft in finanziellen Schwierigkeiten sein oder kommen. Darum ist Schnelligkeit in der Bearbeitung von größter Bedeutung. Und so legen wir neben den inhaltlich fehlerfreien und in den Abläufen stringenten Prozessen höchsten Wert darauf, in der Bearbeitung keinen Tag zu verlieren, um Sie einer erfolgreichen Realisierung näher zu bringen.
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