Mahnbescheid
online

Einfacher, schneller und billiger als ein Klageverfahren.
Elektronisch und papierlos.
Kein Anwaltszwang.

Mahnbescheid bequem online

  • Sie haben nicht bezahlte Rechnungen, trotz ordentlich erbrachter Leistung?
  • Sie haben Außenstände, die bestellte Ware wurde aber ordnungsgemäß geliefert?
  • Sie haben gemahnt?
  • Sie haben sich vertrösten lassen?

Dann fordern Sie jetzt das Geld ein, das Ihnen zusteht!

Stellen Sie Ihren Mahnantrag

Nutzen Sie dazu das Online-Formular von mahnbescheide.de.

Ihr Mahnantrag wird von uns nach Maßgabe unserer AGB (2.2. (a)) geprüft und dem zuständigen Mahngericht zugeleitet. Das weitere gerichtliche Mahnverfahren erledigen wir für Sie. Dann erfolgt die Überwachung sämtlicher Fristen, die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid, die Beantwortung von Monierungen der Mahngerichte und die Übergabe an Rechtsanwälte nach einem Widerspruch oder Einspruch des Schuldners. Nach der Titulierung durch einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Vollstreckungstitel leiten wir wenn möglich die Forderungspfändung z.B. durch Lohn- und Kontopfändungen ein, betreiben die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und die gerichtliche und außergerichtliche Informationsbeschaffung. Auch wenn diese Maßnahmen zunächst nicht zum Erfolg führen, haben wir für Sie einen langen Atem und Überwachen den Schuldner und seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Gewerbliche und private Forderungen

Sie haben berechtigte Geldforderungen? Begründete Einreden oder Einwendungen sind Ihnen nicht bekannt? Sie haben bereits gemahnt? Gesetzte Fristen sind abgelaufen? Sie haben keine Lust mehr, länger auf Ihr Geld zu warten? Dann sind das gute Gründe, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Dabei ist es egal, ob es sich bei der Geldforderung um die einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, …), eines Unternehmens handelt oder ob Sie einen privaten Anspruch als Verbraucher verfolgen. Als Dienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes führen wir Ihren Fall konsequent durch die einzelnen Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens und die weitere Forderungseinziehung einschließlich der Zwangsvollstreckung.

Ziele eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist grundsätzlich über eines der zentralen Mahngerichte in Deutschland abzuwickeln. Wir wissen, wo wir für Sie tätig werden müssen. Je nach Sachlage können Sie damit drei Ziele verfolgen:

  1. Ihr säumiger Zahler erkennt die gerichtliche Aufforderung als druckvollen Hinweis, die nun durch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid geltend gemachten Ansprüche durch umgehende Zahlung zu befriedigen.

  2. Sie schaffen mit dem Vollstreckungsbescheid einen Vollstreckungstitel, den wir im Rahmen der Bearbeitung im gerichtlichen Mahnverfahren für Sie erwirken können, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt; er ist die Basis für eine außergerichtliche Verständigung oder eine Vollstreckung. Diese kann je nach Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in Form einer Lohn- und Kontopfändung oder aber auch durch eine gütliche Einigung oder eine Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Dies wird begleitet von einer gerichtlichen und außergerichtlichen Informationsbeschaffung zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners.

  3. Sollte eine erfolgreiche Realisierung durch aktive Zahlung des Schuldners oder in der Vollstreckung im Moment nicht möglich sein, so sichern Sie Ihre Forderung. Die Hauptforderung verjährt jetzt nicht mehr innerhalb kurzer Sonderverjährungsvorschriften oder der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, sondern frühestens nach 30 Jahren.

Informieren Sie sich!

0991 - 2962 920

Montag bis Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr