Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren

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Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren

Der Mahnbescheid ist eine echte Alternative zum teuren Zivilprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft im Idealfall ohne Gerichtstermin und ohne Betreuung durch einen Rechtsanwalt. Doch gibt es wichtige Bedingungen, die Sie vorab prüfen sollten.

 

Mahnbescheid sollten Sie nur beantragen,...

  • wenn es sich bei der Forderung um einen Anspruch handelt, der Ihnen tatsächlich zusteht.
  • wenn die Forderung dem Schuldner berechnet wurde und damit fällig ist.
  • wenn mit einem Widerspruch nicht zu rechnen ist.
  • wenn sich der Schuldner im Verzug befindet (Zahlungsfrist Ihrer Rechnung oder Mahnung vorbei).
  • wenn die Geltendmachung des Anspruchs nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung durch Sie abhängig ist.

Trifft das auf Ihre Forderung zu, so sind die Voraussetzungen erfüllt, dass wir für Sie tätig werden können, um erfolgversprechend mit Ihrem Antrag auf Mahnscheid das gerichtliche Mahnverfahren mit Erlass von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid einzuleiten.