Achtung: Jede Forderung verjährt am 31.12. des dritten Jahres Ihres Bestehens, wenn Sie diese nicht durch Mahnbescheid und Erwirken eines sogenannten Titels sichern.
Aktuell, also am 31.12.2010, verjähren nach oben stehender Definition Ihre offenen Forderungen, die im Kalenderjahr 2007 entstanden sind, deren Rechnungsdatum das Jahr 2007 ist. Der Eingang des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides beim Mahngericht hemmt gemäß § 167 ZPO bereits die Verjährung. Dies gilt auch, sollten Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Gerichts die Zustellung des Mahnbescheides an den Schuldner zeitlich verschieben.
Verlieren Sie keine Zeit. Nutzen Sie das Online-Formular von Mahnbescheide.de und profitieren Sie von der Erfahrung unserer Sachbearbeiter. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids schnell das Mahngericht erreicht und ein rechtskräftiger Titel erwirkt werden kann.
Titulierte Forderungen bestehen 30 Jahre. Solange überwachen wir auch Ihren Titel und beauftragen für Sie die Pfändung für den Fall, dass ein im Moment zahlungsunfähiger Schuldner wieder zu Geld kommt.