Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einfach, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erwirken und Ihre Forderung zu realisieren. Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit dem Antrag auf Mahnbescheid.
Sie brauchen Ihre Forderung nicht zu begründen. Das gerichtliche Mahnverfahren wird auf Ihren Antrag hin von einem Rechtspfleger des Mahngerichts oder sogar voll automatisiert durchgeführt und ist damit eine Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess. Sie eignet sich besonders für Ansprüche, über die kein Streit besteht.
Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, einen Schuldner zur schnellen Zahlung zu bewegen. Legt er innerhalb zwei Wochen keinen Widerspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid zu erwirken, also einen Vollstreckungstitel, mit dem wir dann die Vollstreckung Ihrer Geldforderung beauftragen können. (§ 794, Abs. 1, Nr. 4, ZPO).
Im Gegensatz zum Zivilprozess, für den eine dreifache Gerichtsgebühr zu entrichten ist, kostet der Mahnbescheid nur eine halbe Gerichtsgebühr nach dem jeweiligen Streitwert. Bis zu einem Streitwert von 900,00 EUR beträgt die Gerichtsgebühr nur 23,00 EUR. Für höhere Forderungen nutzen Sie unseren Gebühren-Rechner.