Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

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Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und der anschließenden Vollstreckung sind klar geregelt. Für nur 24,99 EUR (inkl. MwSt.)* begleiten wir den gesamten Ablauf und überwachen für Sie die entsprechenden Fristen.

 

Das gerichtliche Mahnverfahren, das Sie durch den Antrag auf Mahnbescheid einleiten,
verläuft nach folgenden Schritten:

  • Antrag auf Erlass des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht
  • Prüfung Ihrer Daten durch die Sachbearbeiter von Mahnbescheide.de
  • Übermittlung des Antrags an das jeweils zuständige Mahngericht
  • Prüfung des Antrags auf Mahnbescheid durch einen Rechtspfleger des Mahngerichts
  • Wenn nötig: Überarbeitung des Antrags wegen Monierung durch den Rechtspfleger des Gerichts
  • Erlass des Mahnbescheids durch das Mahngericht
  • Förmliche Postzustellung des Mahnbescheids vom Mahngericht direkt an den Schuldner
  • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen: Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids
  • Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Schuldner direkt durch das Gericht
  • Nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen: Der Vollstreckungsbescheid ist rechtskräftig
  • Der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Vollstreckungstitel
  • Zwangsvollstreckung oder Pfändung, Beauftragung des Gerichtsvollziehers
*zzgl. gesetzl. Gerichtskosten